Vorsteuerabzugsberechtigung:
Was sie bedeutet und wer
sie hat

Was heißt vorsteuerabzugsberechtigt, wer hat dieses Recht und was regelt das Umsatzsteuergesetz dazu? Wir erklären es verständlich und praxisnah.

Was bedeutet Vorsteuerabzugsberechtigung?

Die Vorsteuerabzugsberechtigung ist das Recht eines Unternehmens, die Umsatzsteuer, die es beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen bezahlt hat, von der Umsatzsteuer abzuziehen, die es an seine Kunden berechnet. Die Differenz wird an das Finanzamt abgeführt oder erstattet. Geregelt ist dies in §15 des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Die MwSt Abkürzung, die auf Rechnungen und Kassenbelegen erscheint, steht für Mehrwertsteuer, den allgemeinen Begriff für dieselbe Steuer. Im Gesetz selbst wird der Begriff Umsatzsteuer verwendet.
Stellen Sie sich vor, Sie betreiben ein Büroausstattungsgeschäft und kaufen Regale für Ihren Ausstellungsraum. Die Umsatzsteuer, die Sie dabei bezahlen, ist Ihre Vorsteuer. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, können Sie diese Vorsteuer mit der Umsatzsteuer verrechnen, die Ihre Kunden an Sie zahlen. Das reduziert Ihre tatsächliche Steuerlast erheblich und ist ein bedeutender finanzieller Vorteil für Unternehmen.

Fakten, die viele unterschätzen

Das Vorsteuerabzugsrecht ist im §15 UStG eindeutig und gesetzlich klar geregelt.

Ein Vorsteuerabzug ist nur mit einer ordnungsgemäßen Rechnung nach §14 UStG möglich.

Die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG schließt den Vorsteuerabzug vollständig aus.

Nur unternehmerisch genutzte Leistungen berechtigen zum Vorsteuerabzug nach §15 UStG.

Warum ist die Vorsteuerabzugsberechtigung
für Unternehmen so wichtig?

Die Vorsteuerabzugsberechtigung hat direkte Auswirkungen auf die Liquidität eines Unternehmens. Wer berechtigt ist, Vorsteuer abzuziehen, zahlt auf seine Einkäufe effektiv keine Umsatzsteuer, da diese mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnet wird. Wer hingegen nicht berechtigt ist oder seine Belege nicht korrekt erfasst, verliert diesen Anspruch und trägt die Umsatzsteuer als echten Kostenfaktor. Die Bedeutung von vorsteuerabzugsberechtigt zeigt sich also direkt in der Kostenstruktur jedes Unternehmens.
Darüber hinaus verlangt das Finanzamt für jeden Vorsteuerabzug eine ordnungsgemäße Rechnung nach §14 UStG. Fehlen Pflichtangaben auf der Rechnung oder werden Belege nicht aufbewahrt, kann der Vorsteuerabzug im Rahmen einer Betriebsprüfung vollständig aberkannt werden. Korrekte Buchführung ist daher die Grundvoraussetzung dafür, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung in der Praxis auch tatsächlich genutzt werden kann.

Wann ist man vorsteuerabzugsberechtigt?

Wann ist man vorsteuerabzugsberechtigt? Die Antwort hängt von der steuerlichen Stellung des Unternehmens ab. Grundsätzlich gilt: Wer Unternehmer im Sinne des §2 UStG ist und umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, hat das Recht auf Vorsteuerabzug nach §15 UStG. Die genaue steuerliche Einordnung sollte immer mit einem zugelassenen Steuerberater geklärt werden.

Regelbesteuerte Unternehmen:

Unternehmen, die der regulären Umsatzbesteuerung unterliegen, sind grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt. Sie müssen Umsatzsteuer auf ihre Leistungen ausweisen und können gleichzeitig die gezahlte Vorsteuer abziehen.

Unternehmen mit steuerfreien Umsätzen:

Wer ausschließlich steuerfreie Leistungen nach §4 UStG erbringt, etwa bestimmte Finanz- oder Versicherungsdienstleistungen, ist vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Bei gemischten Umsätzen gilt ein anteiliger Abzug.

Kleinunternehmer nach §19 UStG:

Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, stellt keine Umsatzsteuer in Rechnung und ist daher auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das kann je nach Kostensituation ein Nachteil sein.

Freiberufler und Gewerbetreibende:

Beide Gruppen können vorsteuerabzugsberechtigt sein, sofern sie nicht die Kleinunternehmerregelung nutzen und regulär umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen.

Umsatzsteuergesetz vs. Einkommensteuergesetz:
Was ist der Unterschied?

Zwei Gesetze, die jeden Unternehmer betreffen, aber völlig unterschiedliche Steuern regeln. Der Unterschied ist wichtig für das Verständnis der Vorsteuerabzugsberechtigung.
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt die Mehrwertsteuer auf Lieferungen und Leistungen. Es bestimmt, wer Umsatzsteuer ausweisen muss, wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und wie die MwSt Abkürzung auf Rechnungen korrekt ausgewiesen wird. Die Vorsteuerabzugsberechtigung ist ein zentrales Konzept des UStG und direkt in §15 verankert.
Das Einkommensteuergesetz (EStG) regelt hingegen die Besteuerung von Einkünften natürlicher Personen. Es betrifft Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbstständige und bestimmt, wie Einnahmen und Ausgaben steuerlich behandelt werden. Beide Gesetze wirken zusammen: Die korrekte Erfassung von Vorsteuer beeinflusst den Gewinn und damit auch die Einkommensteuerlast.

Häufige Fehler beim Vorsteuerabzug

Diese Fehler sind vermeidbar. Entscheidend ist, dass die Finanzbuchhaltung konsequent,
vollständig und termingerecht geführt wird. 

Unvollständige Rechnungen:

Fehlen auf einer Eingangsrechnung Pflichtangaben nach §14 UStG, etwa die Steuernummer des Ausstellers oder der Steuerausweis, kann der Vorsteuerabzug vom Finanzamt abgelehnt werden.

Belege nicht aufbewahrt:

Ohne den entsprechenden Beleg entfällt die Vorsteuerabzugsberechtigung für diesen Vorgang. Die Aufbewahrungspflicht beträgt in Deutschland zehn Jahre gemäß §147 AO.

Falsche Steuersätze:

In Deutschland gilt ein Regelsteuersatz von 19 % und ein ermäßigter Steuersatz von 7 % für bestimmte Waren und Leistungen. Eine falsche Zuordnung führt zu fehlerhaften Voranmeldungen.

Ausgaben falsch verbucht:

Vorsteuer kann nur für unternehmerisch genutzte Leistungen abgezogen werden. Privat veranlasste Ausgaben berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug nach §15 UStG.

Wie Easytect die korrekte Erfassung für Sie übernimmt

Die Vorsteuerabzugsberechtigung nützt Ihnen nur dann, wenn alle Belege vollständig, korrekt und fristgerecht erfasst sind. Genau das ist unsere Aufgabe bei Easytect. Wir erfassen alle Eingangsrechnungen sauber, prüfen ob die Pflichtangaben nach §14 UStG vorhanden sind, und bereiten Ihre Daten in DATEV-kompatiblen Formaten auf, damit Ihr Steuerberater die Umsatzsteuervoranmeldung korrekt erstellen kann. Alle Daten werden streng nach DSGVO verarbeitet.
Wichtig zu wissen: Wir bieten keine Steuerberatung an und beraten nicht darüber, ob Ihr Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist. Diese Einordnung obliegt ausschließlich einem zugelassenen Steuerberater. Unser Fokus liegt auf sauberer, vollständiger und korrekter Buchführung als Grundlage für Ihren Steuerberater.
Ihr Vorteil: Sie erhalten eine lückenlose Belegerfassung, die Ihre Vorsteuerabzugsberechtigung in der Praxis absichert.

Was Sie bei Easytect erhalten

DATEV-kompatibler Export:

Ihre Daten werden in Formaten aufbereitet, die Ihr Steuerberater direkt für die Umsatzsteuervoranmeldung verwenden kann.

Vollständige Belegerfassung:

Alle Eingangsrechnungen werden sauber erfasst und auf Vollständigkeit der Pflichtangaben nach §14 UStG geprüft.

HGB- und GoBD-konforme Arbeit:

Wir arbeiten nach deutschen Buchführungsstandards und erfüllen alle gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.

Pünktliche Monatsabschlüsse:

Sie erhalten Ihre Abschlüsse termingerecht, ohne unnötige Verzögerungen oder aufwendige Rückfragen.

Volle Transparenz:

Sie haben jederzeit Einblick in Ihre gebuchten Vorgänge und einen klaren Überblick über Ihre finanzielle Lage

Vorsteuerabzugsberechtigung richtig nutzen, von Anfang an

Wer seine Buchführung von Beginn an vollständig und korrekt führt, sichert sich die Grundlage, um die Vorsteuerabzugsberechtigung in der Praxis tatsächlich nutzen zu können. Bei Easytect erhalten Sie genau das: zuverlässig, strukturiert und ohne Überraschungen.
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